Information grafischer Taschenrechner ab Kl. 8

Sehr geehrte Eltern,

ab der 8. Klasse wird im Mathematikunterricht Ihres Kindes ein neuer (größerer) Taschenrechner verwendet. Die Bestellung dieser Geräte ist für den Beginn des neuen Schuljahres (1. Unterrichtswoche) geplant. Wir möchten Sie vorab über das Gerät, seinen Einsatz im Unterricht und weitere Bedingungen informieren. Grundlage für den Einsatz eines solchen Rechners ist der seit 2004 gültige Lehrplan Mathematik (letztmalig aktualisiert 2013). Er sieht vor, dass die Schüler ab der 8. Klasse an die Benutzung herangeführt werden mit dem Ziel, mehr und mehr selbstständig arbeiten zu können. Einerseits wird dadurch die Anschaulichkeit erhöht, andererseits können die Schüler aktiv bei der Erarbeitung der Inhalte beteiligt werden (entdeckendes Lernen). Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es dazu nicht, allerdings empfiehlt die KMK zur Stärkung der mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bildung die verbindliche Nutzung von Computerprogrammen (CAS, DGS, TK) und grafikfähigen Taschenrechnern.

Die Mathematiklehrer haben sich deshalb mit den technischen Möglichkeiten und deren Unterrichtseinsatz seit mehr als 10 Jahren auseinandergesetzt und bisher den ALGEBRA FX 2.0 PLUS von CASIO verwendet. Leider wird dieses Modell nicht mehr hergestellt, so dass wir uns für ein neues Modell entscheiden mussten. Begleitet durch Workshops und  Informationsveranstaltungen haben wir uns für die Verwendung des ClassPad II (fx-CP400) von CASIO entschieden. Die Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung sowie die Ergebnisse in den BLF- und Abiturarbeiten der zurückliegenden Jahre bestärken uns in dieser Entscheidung.

Wir halten den Einsatz von Software (TI-Interactive, Geonext, Excel) parallel zum einfachen GTR für ungünstig bzw. nicht praktikabel, da sie zunächst von den Schülern das Erlernen und Beherrschen (mindestens) zweier Systeme erfordert.

Außerdem kann unsere Schule nicht gewährleisten, dass jedem Schüler im Unterricht ein PC zur Verfügung steht, was in Erarbeitungsphasen verschmerzbar, aber bei Übungen ungünstig und für Kontrollen problematisch ist. Am wichtigsten ist uns aber die Möglichkeit, dass die Schüler dieses Hilfsmittel jederzeit im Unterricht und zu Hause einsetzen können. Darüber hinaus ist die Verwendung dieses Rechners im B-Teil der BLF und des Abiturs zugelassen. Das schriftliche Abitur beinhaltet einen hilfsmittelfreien A-Teil und einen B-Teil, in dem die Schüler komplexe Aufgaben unter Verwendung ihrer Hilfsmittel (insbesondere Tafelwerk und Taschenrechner) lösen sollen. Gleiches gilt für die Struktur der BLF am Ende der Klasse 10.

 

 

Warum das ClassPad II (fx-CP-400)

Die Vorteile des ClassPad II (fx-CP400) gegenüber anderen Rechnern waren und sind für uns:

Der ClassPad II

  • gibt dem Schüler alle o.g. Programme „in die Hand“,
  • lässt sich per Stift und Touchscreen intuitiv bedienen,
  • strukturiert die Programmoberfläche ähnlich wie am PC (Menüzeile, Icons, Bildlauf- und Statusleiste).
  • fasst den großen Befehlsumfang in einem Software-Keyboard übersichtlich zusammen.
  • hat angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Alternative Rechner (TI-nspire CX CAS, TI Voyage) sind aus unserer Sicht entweder teurer oder schwieriger zu bedienen.

Außerdem können die Schüler persönliche Dateien erstellen und im Abitur verwenden.

Auch für die Leistungskurse Physik und Chemie können entsprechende Geräte zur elektronischen Messwerterfassung erworben werden und kommen dort zum Einsatz.

 

 

Warum sollten alle Schüler den gleichen Rechner haben?

Die Bedienung des Rechners wird (v.a. im Mathematikunterricht) durch uns (Lehrer) eingeführt. Das kann aber nicht für verschiedene Systeme erfolgen. Ähnliches gilt für die Hilfestellung bei Bedienproblemen.

Auch bei der Erstellung von Arbeitsmaterialien oder Formulierung von Aufgaben gehen wir von der Bedienung und den „Fähigkeiten“ dieses Rechners aus.

 

 

Warum kommen (noch) keine Netbooks, Tablet-PCs o.ä. zum Einsatz?

Diese Geräte sind v.a. wegen der Kommunikationsfähigkeit (Bluetooth, WLAN, UMTS,. . . ) im Abitur nicht zugelassen. Ihre Präsenz in der Schule hätte aber auch Wirkung auf andere Fächer und Situationen des schulischen Lebens (Lehrbücher, Netzzugang, Pausenaktivitäten, . . . ). Für eine Einführung an der Schule müssten sich also rechtliche Bedingungen ändern bzw. neu geschaffen werden.

 

 

Ausleihe der Taschenrechner

Die Stadt Leipzig stellt als Schulträger jedem Schüler einen taschenrechenr zur Verfügung. Über das Entleihverfahren informiert Sie rechtzeitig der Mathematiklehrer Ihres Kindes. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an Frau Vater wenden.

Wichtiger Hinweis: Der Taschenrechner ist in der Schule nicht automatisch versichert. Sein Status entspricht z.B. dem eines Mobiltelefons oder Fahrrades und er müsste deshalb privat (z.B. über die Hausratversicherung der Eltern) versichert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Fachbereich Mathematik