Geschäftsordnung

Gedanken zur Einleitung

Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.
Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines Anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Urschache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt.“
(Immanuel Kant)


Für diesen Ausgang ist es aber nötig seinen Verstand zu schulen und sich zu entschließen, sein direktes Umfeld mit zu gestalten.
Der Schülerrat schult demokratisches Denken, Handeln und Reden, versucht Schüler zu sozialem Engagement zu ermutigen und vertritt die schulischen Interessen der Schüler.
Denn eine demokratische Gesellschaft ist nur so gut, wie sie junge Menschen auf ihr späteres Leben in ihr vorbereitet.

 

Allgemeine Aufgaben des Schülerrates

Innerhalb:

  • die Wahl des Schülersprechers und eines Stellvertreters
  • die Wahl der Schulkonferenz-Mitglieder
  • die Wahl des Vertrauenslehrers
  • die Wahl eines Delegierten zum Stadtschülerrat
  • die Diskussion schulinterner Probleme
  • die Repräsentation der Meinungen der Schülerschaft gegenüber dem Schulleiter, den Eltern und dem Schülerrat -> Anhörungs- und Vorschlagsrecht §51 Absatz 2
  • die Beratung über neuer Projekte an der Schule


Außerhalb:

  • Hilfe und Vermittlung von betroffenen Schülern, denen ein Unrecht geschehen sein könnte
  • die Schülervertretung informiert die Schülerschaft -> Informationsrecht/-pflicht
  • Die Schülervertretung will die Schüler zu einer engagierten, kreativen und demokratisch ausgeglichenen Mitarbeit innerhalb der Schule und der Organisation bewegen.
  • Schülervertretung hält den Kontakt zu Schülervertretungen anderer Schulen und wirkt aktiv als Mitglied im Kreisschülerrat mit
  • Der Schülerrat beteiligt sich aktiv an Ordnungsmaßnahmen innerhalb der Schule.


Organe der Schülervertretung

Klassenschülersprecher: 

  • Klassenschülersprecher und -stellvertreter sollten in der ersten Schulwoche demokratisch gewählt werden.
  • Die Klassenschülersprecher vertreten die Interessen der Schüler ihrer Klasse in allen sie betreffenden Fragen der Schule und des Unterrichts.
  • Die Klassenschülersprecher bilden den Schülerrat der Schule.
  • Klassenschülerstellvertreter sind ebenfalls wahlberechtigt.


Schülerrat:

  • besteht aus den Klassenschülersprechern und dem Vorstand
  • ist befähigt Schülerausschüsse zu bilden -> Ausschüsse: kleine themenorientierte Gruppenm, die nach Bedarf gebildet werden
  • Anwesenheit von Schülern bei Schülerratssitzungen ist gestattet

 

Schülervollversammlung:

  • kann zweimal im Jahr einberufen werden
  • fasst Beschlüsse, welche die gesamte Schule betreffen
  • informiert über schwerwiegende schulische Veränderungen
  • wird durch den Schülersprecher moderiert


Vertrauenslehrer:

  • Bindeglied zwischen der Schulleitung, der Lehrerschaft und dem Schülerrat
  • berät und unterstützt die Schülervertretung bei ihrer Arbeit
  • kann einmal im Jahr vom Schülerrat gewählt werden


Vorstand:

  • besteht aus dem Schülersprecher, seinem Stellvertreter, den 4 Mitgliedern der Schulkonferenz sowie dem Vorsitzenden des Schülerratsausschusses
  • es können beratende Mitglieder ernannt werden -> ausgehend vom Vorstand, keine Schülerratswahl nötig



Arbeitsrichtlinien

Sitzungen

  • Schülerratssitzungen mind. einmal im Monat
  • werden durch den Schülersprecher einberufen
  • Sitzungen werden in der Regel eine Woche vorher, per Aushang, angekündigt
  • Der Schülersprecher erarbeitet die Tagesordnung -> eine Woche vorher bekannt geben
  • kann ebenfalls von einem Drittel des Schülerrates einberufen werden


Vorstandssitzungen

  • finden wöchentlich statt
  • Der Schülersprecher, sein Stellvertreter, die 2 Delegierten des Stadtschülerrates sowie die vier Mitglieder der Schulkonferenz müssen anwesend sein.
  • Die Anwesenheit von Klassensprechern, beratenden Mitgliedern, Ausschussvorsitzenden und beratenden Mitgliedern ist erwünscht.
  • Bei kurzfristiger Benötigung von Entscheidungen ist der Vorstand als Interessenvertretung der Schüler berechtigt diese im Namen des Schülerrates zu treffen.

 

Berichterstattung:

  • Die Klassensprecher sind verpflichtet Informationen aus dem Schülerrat sobald wie möglich an ihre Klassen weiterzugeben -> Informationspflicht.
  • Das Protokoll wird maximal drei Tage nach der Konferenz durch den Protokollführer veröffentlicht.



Misstrauensvotum:

Ein Misstrauensvotum und somit eine Neuwahl kann durch folgende Punkte in Kraft treten:

  • Antrag eines Viertels des Schülerrates
  • Wiederholte Abwesenheit bei Sitzungen des Schülerrates, der Schulkonferenz und des Stadtschülerrates
  • Bei Bestätigung des Amtsinhabers kann ein erneutes Misstrauensvotum erst nach einem halben Jahr beantragt werden.


Wahl

Jegliche Wahlen, welche die Schülervertretung betreffen, laufen nach demokratischen Grundsätzen und innerhalb der oben genannten Fristen ab.

 

Abschließende Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt nach der Bestätigung der Schülerratssitzung vom 5. Januar 2012 in Kraft.
Sie wird mit dem Beschluss einer neuen Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt.

Änderung der Geschäftsordnung
Änderungen können jederzeit vom Schülerrat durchgeführt werden.
Änderungen müssen durchgeführt werden, wenn grundlegende Gesetze, wie zum Beispiel das Schulgesetz des Freistaates Sachsen, geändert werden und dies die Satzung berührt.

Auslegung der Geschäftsordnung
Bei Streit über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet der Schülerrat.