Hausordnung

Immanuel-Kant-Schule
Gymnasium der Stadt Leipzig      


H A U S O R D N U N G

1. Umgang miteinander

Lernen, Lehren, Leben am Kant – Gymnasium, das heißt:

  • Wir erwerben durch leistungsorientiertes, kreatives und freudbetontes Lernen solides Wissen und Können sowie soziale Kompetenzen.
  • Wir arbeiten innovativ, vielfältig und effektiv.
  • Wir haben den Mut zur menschlichen Nähe, bunte Vielfalt zu fördern und zu leben. Wir sehen nicht weg, bei uns geht keiner unter.
  • Unsere Leitsätze bilden die Grundlage der Schulprogrammarbeit an unserer Schule.

Alle am Schulleben Beteiligten verhalten sich höflich, tolerant und rücksichtsvoll im gegenseitigen Miteinander.


2. Ordnung und Sauberkeit

Die SchülerInnen und LehrerInnen der Immanuel–Kant–Schule/Gymnasium der Stadt Leipzig möchten mit dieser Hausordnung erreichen, dass gegenseitige Rücksichtnahme, Sauberkeit und Ordnung auf dem gesamten Schulgelände Prinzipien für alle werden.

Jeder Schüler ist für seinen Unterrichtsplatz verantwortlich. Aufgetretene Schäden sind dem unterrichtenden Fachlehrer vor Beginn des Unterrichts zu melden. Bei mutwilliger Zerstörung werden die Eltern zur Schadenersatzbegleichung herangezogen bzw. die Schüler werden zu angemessener gemeinnützi-ger Arbeit verpflichtet.
Die Fenster werden nur nach Genehmigung durch einen Lehrer geöffnet.
Lehrer und Schüler sorgen beim Verlassen eines Zimmers für Ordnung und Sicherheit an ihrem Ar-beitsplatz.
Nach der letzten Stunde stellen alle die Stühle hoch, der Ordnungsdienst wischt die Tafel.
Der Lehrer schließt die Fenster, löscht das Licht, schaltet alle technischen Geräte aus und schließt das Zimmer ab (Stecker werden aus den Steckdosen gezogen, PC – Geräte werden heruntergefahren).

 

3. Pausen und Aufsichten

vorübergehend veränderte Unterrichtszeiten ab 20.08.2018

 

Unterrichtszeiten:

1. Block 8.00 – 9.30 Uhr  
  9.30 – 10.00 Uhr Frühstückspause
2. Block 10.00 – 11.30 Uhr  
  11.30 – 12.00 Uhr Essenpause Jg. 5-6
3. Block 12.00 – 13.30 Uhr  
  13.30 – 14.00 Uhr Essenpause Jg. 7-10
4. Block 14.00 – 15.30 Uhr  

 

Das Schulhaus wird 7:30 Uhr für Schüler geöffnet.
Sämtliche Unterrichtsräume werden 10 min vor Unterrichtsbeginn durch die unterrichtenden Fachlehrer aufgeschlossen.
5 Minuten vor Unterrichtsbeginn befindet sich jeder Schüler an seinem Arbeitsplatz und bereitet sich auf den Unterricht vor.

Die Fachräume Biologie, Chemie, Physik, TC, Informatik und die Turnhallen werden nur im Beisein des Fachlehrers betreten.
Die Lehrer achten auf die Einhaltung des Aufsichtsplans.

 

Verhalten in den Pausen und in der Mensa

Allgemein gilt:

Allen SchülerInnen wird in den Pausen dringend frische Luft empfohlen.

Als Pausengelände dient der Hof hinter der Schule. Das Ballspielen auf dem Schulhof ist nur in dem dafür vorgesehen Spielfeld (Hofseite zur Karli) gestattet.

Sollte in den Pausen witterungsbedingt der Aufenthalt im Freien nicht möglich sein, erfolgt eine entspre-chende Durchsage. Die SchülerInnen halten sich dann in den Unterrichtsräumen bzw. den angrenzen-den Flurbereichen auf. Der Aufenthalt in den Fachräumen Biologie, Chemie, Physik, TC, Informatik und den Turnhallen ist nur in Anwesenheit eines Fachlehrers möglich.

Um Diebstähle zu vermeiden, verbleiben die persönlichen (Schul-)Sachen in den Pausen in dem Unter-richtsraum, in dem zuletzt unterrichtet wurde. Der Fachlehrer verschließt für die Zeit der Pause den Raum. Der Zimmerwechsel erfolgt am Ende der Pausen.
Das Klassenbuch wird von einem ausgewählten Schüler bei Zimmerwechsel mitgeführt.



Pausen

Klassenstufe 5-8

Die SchülerInnen der Klassenstufen 5-8 begeben sich in allen Pausen grundsätzlich auf den Schulhof, sofern sie nicht an der Pausenversorgung teilnehmen. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht ge-stattet.


Klassenstufe 9-12

SchülerInnen der Klassenstufen 9-12 entscheiden in den Pausen 9.30 – 10.00 Uhr sowie
13.30 – 14.00 Uhr individuell über ihre Pausengestaltung.

In der ersten Mittagspause (11.30 – 12.00Uhr) verlassen alle SchülerInnen das Schulgebäude.

 

Mensa

SchülerInnen, die in der Frühstückspause Essen einnehmen wollen, dürfen sich dazu in der Mensa auf-halten.

Die Schüler achten in der Mensa auf Ruhe und auf eine ästhetische und harmonische Pausenatmo-sphäre. (Tische werden sauber hinterlassen, Geschirr abgeräumt, Stühle an die Tische herangestellt.) Während der Pausen ist in der Mensa die Nutzung digitaler Medien nicht gestattet.

 

4. Regelung bei Ausfallstunden, planmäßigen Freistunden und Vertretungen

Erscheint ein unterrichtender Fachlehrer zu Unterrichtsbeginn nicht im Unterrichtsraum, so erfolgt um-gehend eine Meldung durch den Klassensprecher oder dessen Stellvertreter im Sekretariat. Die Schul-leitung organisiert eine Aufsicht.
Jeder Schüler ist verpflichtet, vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss den Vertretungsplan exakt zu lesen.
Für die jeweilige Vertretungsstunde haben alle Schüler das notwendige fachspezifische Unterrichtsma-terial (lt. Vertretungsplan) mitzubringen. Die Aufgaben für die Vertretungsstunden werden in der jeweili-gen Unterrichtszeit erledigt.

Wir möchten, dass während des Unterrichts Ruhe im Schulhaus herrscht und die Zeit zum Lernen ge-nutzt wird.

 

5. Regelung für Fahrräder, motorisierte Zweiräder

Siehe Anlage.


6. Anwesenheit / Krankmeldung

Die Eltern melden kranke SchülerInnen bis spätestens 8.30 Uhr telefonisch im Sekretariat ab.

Die Lehrer tragen dafür Sorge, dass die Meldung fehlender SchülerInnen im 1. Block erfolgt.
Zu spät kommende SchülerInnen melden sich immer im Sekretariat an. Bei vorzeitigem Verlassen der Schule aufgrund von Unwohlsein, Verletzung oder Krankheit ist eine Abmeldung im Sekretariat notwendig.
Im Sekretariat werden die als fehlend gemeldeten SchülerInnen fortlaufend in einer Liste erfasst. Diese wird zur Information im Lehrerzimmer ausgehängt.

Spätestens bis zum dritten Fehltag legen die Erziehungsberechtigten beim Klassenleiter eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest vor. Grundsätzlich sind alle Fehlzeiten, dies umfasst einzelne Blöcke genauso wie den Tag der telefonischen Abmeldung, bis zum 3. Fehltag schriftlich durch die Erziehungsberechtigten zu entschuldigen. Entschuldigungen per Mail werden nicht anerkannt.
Für Schüler der Sekundarstufe II gilt, dass bei einer durch Krankheit versäumten Klausur in jedem Fall ein Krankenschein vorzulegen ist. 
Der Klassenleiter/Tutor bewahrt sämtliche Entschuldigungen bis zum Schuljahresende auf.

Freistellungen von bis zu zwei Tagen müssen mindestens eine Woche im Voraus beim Klassenleiter/Tutor beantragt werden. Bei Zeiträumen von mehr als zwei Tagen wird der Antrag durch den Klassenleiter/Tutor an den Schulleiter übergeben.

 

7. Verschiedenes

Grundsätzlich ist das Benutzen von Mobiltelefonen während des Unterrichts untersagt.
Die Telefone verbleiben in den Schultaschen. Bei Verstößen sind die Fachlehrer berechtigt das Telefon einzuziehen.

Das Mitbringen von Waffen, Messern, Gewaltvideos und pornografischen Erzeugnissen ist untersagt. Bei Verstoß sind die Lehrer angehalten diese Utensilien einzuziehen und Schulleitung und Eltern zu benachrichtigen.

Für ein sicheres Aufbewahren von Geld, Dokumenten und Wertsachen ist der Schüler selbst verantwortlich. Das Abstellen der Schulsachen im Schulhaus erfolgt auf eigene Verantwortung. Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind schriftlich, mindestens eine Woche im Vorab bei der Schulleitung zu beantragen.

Während aller schulischen Veranstaltungen besteht Alkohol- und Suchtmittelverbot.

Für das Benutzen der Schulbibliothek gilt die Bibliotheksordnung.

Fundsachen werden in der Bibliothek abgegeben.

Die Schließfächer unterliegen lt. Vertrag dem privaten Versicherungsschutz der Eltern.

 

 

Die geänderte Fassung der Hausordnung tritt am 1.11.2017 in Kraft.

gez. H. Palluch

Schulleiterin